Dr. Jürgen Herrlein ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2000 Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
In seiner bisherigen wissenschaftlichen Laufbahn hat er über 200 Bücher und andere Werke veröffentlicht. Er verfügt außerdem über mehr als 30 Jahre Erfahrung als Dozent und Referent und ist seit über einem Vierteljahrhundert als Lehrbeauftragter an Hochschulen tätig.
Von Fachzeitschriften wird Dr. Herrlein bereits seit 2010 als einer von Deutschlands führenden Immobilienexperten ausgezeichnet.
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2019 - 2022
Lehrbeauftragter der Hochschule Meißen
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2017
Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung
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2015
Promotion mit einer rechtshistorischen Arbeit zur "Arierfrage"
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2015
Umbennung der Rechtsanwaltskanzlei in "Herrlein & Coll."
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2007
Gründung der Kanzlei "Herrlein Reeh & Coll." in Frankfurt am Main
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2006
Mitherausgeber der NZM (Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht)
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2005
Vorsitzender des Fachausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (bis 2021, danach stellv. Vorsitzender)
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2005 - 2013
Lehrbeauftragter der Universität Frankfurt am Main
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2005
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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2004 -2005
Konzeption von Modulen für einen Master-Studiengang "Immobilien-Projektentwicklung und Investment für Europa" der Hochschule Zittau/Görlitz
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2000 - 2006
Sozius in der Kanzlei "Lappat & Schütt" (jetzt: LSV Rechtsanwälte GmbH) in Frankfurt am Main
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2000
Fachanwalt für Steuerrecht
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1997 - 2000
Sozius in der Kanzlei Wessing (jetzt: Taylor Wessing) in Frankfurt am Main
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1995 - 2007
Lehrbeauftragter der Hochschule Darmstadt
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1994
Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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1991 - 1993
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1982 - 1990
Studium der Rechtswissenschaft
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1981-1982
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1981
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1962